Corona: Aktuelles schulisches Maßnahmenkonzept

Auf dieser Seite infomieren wir Sie über die jeweiligen Änderungen zum Maßnahmenkonzept .
Aktuelle Fassung der Coronavirus-Schutzverordnung sowie Auslegungshinweise zur CoSchuV

Quarantäneregelung http://test.gluckenstein.net/wp-content/uploads/2022/02/Quarantaene-Regelungen_22.02.22.pdf
Ministerschreiben an Eltern und
Schülerinnen und Schüler
http://test.gluckenstein.net/wp-content/uploads/2022/02/2022-02-23_Ministerschreiben-an-Eltern-sowie-Schuelerinnen-und-Schueler.pdf
FallZeitraumErläuterung/Neuerungen
Symptomatisch erkrankte Person (noch nicht durch Test abgeklärt) Erkrankte Person gehört nicht in die Schule, diese sollte Erkrankung mit Test abklären! SL kann falls erforderlich bis zur Abklärung Betretungsverbot erteilen.
PCR Quellfall/Index Infizierte Person     Allgemein gilt   für infizierte Kinder und Jugendliche in KiTa und SchuleEntlassung aus Isolation beträgt 10 Tage ohne Testung     Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der Infektion Freitestung frühestens am 7. Tag nach Feststellung der InfektionSeit 17. Januar unverändert 10 Tage, Absonderung gilt bei Infektion unabhängig von Impfstatus!(eine Verfügung des Gesundheitsamtes ist für Absonderung nicht zwingend erforderlich, es gilt automatisch ab positivem Test) Freitestung mit Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test Freitestung mit Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test
Kontaktpersonen 1. Grades    
Allgemein gilt      
Keine Quarantäne für Geboosterte, „doppelt“ Geimpfte, geimpft Genesene und „frisch“ Genesene Entlassung aus Quarantänezeit beträgt 10 Tage ohne Testung Freitestung frühestens am 7. Tag nach Beginn der Quarantäne„Status-Regelungen“ sind zu beachten.Gilt nur bei Symptomfreiheit und unter der dringenden Empfehlung von Selbsttests!   Seit 17. Januar unverändert 10 Tage   Freitestung mit Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test
für Kinder und Jugendliche in der Schule als Kontaktpersonen 1. Grades(für KiTas gelten inzwischen andere Regelungen, in KiTa sind Freitests am Folgetag möglich)Freitestung frühestens am 5. Tag nach Beginn der QuarantäneFreitestung mit Antigen-Schnelltest bzw. Bürgertest mit negativem Ergebnis, allerdings kein Selbst-Test! Gilt als Ausnahme bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z. B. Testpflicht), wie dies in Schulen gegenwärtig umgesetzt wird. Falls SuS in Klasse zurückkehren, in denen ein Infektionsfall festgestellt wurde, läuft die 7-tägige tägliche Testung verbindlich weiter fort. Die Teilnahme aller ist wünschenswert, allerdings sind Genesene oder Geimpfte nach CoSchuV §13 Abs. 3 nicht verpflichtet.

https://hessen.de/Presse/Mit-den-neuen-Regelungen-schafft-Hessen-Klarheit-und-Einheitlichkeit

https://www.hessen.de/sites/hessen.hessen.de/files/2022-01/22-01-16-Auslegungshinweise_CoSchuV_0.pdf

Testungen: Wird an 3 Tagen in der Woche getestet  (Mo, Mi. und Do). Bei Aufälligkeiten wird täglich getestet.

Einwilligungserklärung:Bitte die unterschriebene Einwilligungserklärung mitbringen!

Maskenpflicht: Es herrscht am Platz, im Klassenraum und im Schulgebäude Maskenplicht!

Reiserückkehrer: Das staatliche Schulamt verweist im Zusammenhang mit Fragen zu Reiserückkehrern auf die folgende Seite: https://soziales.hessen.de/gesundheit/infektionsschutz/corona-hessen/quarantaenebestimmungen-fuer-rueckreisende.